Umzugsmeldung
(An-/Abmeldung und Adressänderung)

Melden Sie uns einen Zuzug nach Neunforn, einen Umzug innerhalb von Neunforn oder einen Wegzug aus Neunforn innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.


Meldung mit dem Online-Service eUmzug

eUmzug – Umzug online melden

Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden.

eUmzug ist schweizweit in der Aufbauphase und es kann sein, dass noch nicht alle Gemeinden diesen Service anbieten.


Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie „Nicht EU/EFTA“ sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung „F“, „N“ oder „S“ sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige
– Identitätskarte / Reisepass
– Heimatausweis (Wochenaufenthalt)
– Kopie Familienbüchlein/Familienschein oder Geburtsscheine der Kinder
– Eheschein/Scheidungsurteil
– Krankenversicherungsnachweis
– Mietvertrag

Ausländische Staatsangehörige (Nur persönliche Vorsprache am Schalter)
– Ausländerausweis
– Personalausweis/Reisepass
– Kopie Familienbüchlein/Familienschein oder Geburtsscheine der Kinder
– Eheschein/Scheidungsurteil
– Krankenversicherungsnachweis
– Mietvertrag

Drittstaaten Angehörige
Gesuch um Kantonswechsel muss vor dem Umzug beim Migrationsamt eingereicht werden.


Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Neunforn zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Neunforn einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt der Einwohnerkontrolle und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen:
– Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
– Mietvertrag (kann verlangt werden)