Amtliche Publikationen

 

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: HA Liegenschaften GmbH, Im Tobel 2, 8536 Uerschhausen

Bauvorhaben:  Fassadenänderung und Wärmepumpe

Lage:                  Parz. Nr. 220 (Ossingerstrasse 10, 8526 Oberneunforn)

Zone:                 Arbeitszone Gewerbe (AG), Gewässer (Gw), Gestaltungsplanpflicht (GP), Gefahrenzone (GZ)

Auflagezeit:     7. April 2025 bis 28. April 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 2. April 2025

Der Gemeinderat

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: R. & G. Eigenmann, Waltalingerstrasse 16, 8526 Oberneunforn

Bauvorhaben:  Erstellung PV-Anlage

Lage:                  Parz. Nr. 1232 (Waltalingerstrasse 16, Oberneunforn)

Zone:                 Dorfzone A (DA)

Auflagezeit:     7. April 2025 bis 28. April 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 2. April 2025

Der Gemeinderat

 

 

Amtliche Publikation einer Baueingabe

Nachfolgendes Bauvorhaben wird öffentlich aufgelegt:

Bauherrschaft: Marco Burri, Dorfstrasse 35, 8525 Wilen b. Neunforn

Bauvorhaben:  Ausbau Dachgeschoss, Überdachung Eingang

Lage:                  Parz. Nr. 4057 (Dorfstrasse 34, 8525 Wilen b. Neunforn)

Zone:                 Dorfzone A (DA)

Auflagezeit:     24. März 2025 bis 14. April 2025

Ort:                    Gemeindekanzlei Neunforn, 8526 Oberneunforn
                            Mo: 13.30 Uhr – 17.30 Uhr, Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do: 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schutzwürdiges Interesse nachweist, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Oberneunforn, 19. März 2025

Der Gemeinderat