Einwohnerkontrolle
Die Einwohnerkontrolle ist ein zentraler Teil der Gemeindeverwaltung und erfüllt wesentliche Bereiche im Dienstleistungs- und Informationssektor. Als Verwalter der Daten aller in der Gemeinde wohnhaften Einwohner, Schweizer und Ausländer, bildet die Einwohnerkontrolle die Grundlage für viele Verwaltungsabteilungen. Die Aufgaben der Einwohnerkontrolle umfassen:
- Anmeldungen und Abmeldungen
- Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
- Adressanfragen
- Anträge für Identitätskarten
- Ausländerbewilligungen (Beantragung/Verlängerung/Änderung)
- Handlungsfähigkeitszeugnisse
- Heimatausweise
- Leumundszeugnisse
- Wohnsitzbescheinigungen
Meldung Mieterwechsel
Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber der Einwohnerkontrolle verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen / Mieter und Untermieterinnen / Untermieter innerhalb von 14 Tagen zu melden sowie auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.
Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber der Einwohnerkontrolle die gleiche Melde- und Auskunftspflicht wie Vermieterinnen und Vermieter.
Schweizerpass und Identitätskarte
Identitätskarte
Die Identitätskarten können weiterhin bei Wohngemeinde beantragt werden. Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Alte Identitätskarte
• Passfoto (siehe Kriterien)
• Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
Welche Kriterien muss das Passfoto erfüllen?
• Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 1 Jahr)
• Das Foto muss den Vorschriften entsprechen (siehe Fotomustertafel für ID)
• Wir empfehlen Ihnen, das Foto bei einem Fotografen machen zu lassen
Ab dem 7. Altersjahr bis zur Volljährigkeit müssen die Kinder persönlich mit einem Elternteil am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen.
Pass
Auf den 01. März 2010 wurde der neue biometrische Pass 10 eingeführt. Die Antragstellung (auch für das „Kombiangebot“ Pass und Identitätskarte) erfolgt neu über das Passbüro Biometrie in Frauenfeld oder Weinfelden.
Es wird empfohlen, vorgängig telefonisch oder über das Internet beim entsprechenden Passbüro einen Termin zu vereinbaren. Somit können Wartezeiten vermieden werden.
Die Frist für die Zustellung im Inland beträgt 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde.
Kosten
Identitätskarte | Pass | Kombi | Gültigkeit | |
Erwachsene | CHF 70.00 | CHF 145.00 | CHF 158.00 | 10 Jahre |
Kinder | CHF 35.00 | CHF 65.00 | CHF 78.00 | 5 Jahre |
Einwohnerkontrolle
Telefon 058 346 18 20
einwohnerkontrolle@neunforn.ch