Meldung Mieterwechsel
Gemäss Gesetz über das Einwohnerregister vom 25.02.2009 sind Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
- Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden.
- Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.