Prov. Steuerrechnung anpassen

Die provisorische Steuerrechnung basiert auf den letzten definitiven Steuerfaktoren oder auf jenen der bereits eingereichten Steuererklärung des Vorjahres. Bei Zugezogenen bildet die Meldung der Wegzugsgemeinde die Grundlage.

Stundungen der Schlussrechnungen haben somit in jedem Fall Verzugszinsen zur Folge. Betragen diese jedoch weniger als CHF 30.00, werden sie nicht bezogen resp. in Rechnung gestellt.

Um grosse Steuernachzahlungen und damit verbundene Zinsbelastungen zu vermeiden, prüfen Sie bitte die Faktoren der provisorischen Steuerrechnung. Erwarten Sie für das aktuelle Jahr aufgrund von Veränderungen beim Einkommen oder beim Vermögen eine höhere oder tiefere definitive Steuerrechnung, melden Sie dies bitte mittels unten stehendem Abschnitt dem Steueramt Neunforn. So kann die provisorische Steuerrechnung aufgrund der tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse korrigiert werden.

 

Anpassung prov. Steuerrechnung